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ÖPNV

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Zuwendungen zur Förderung von Projekten zur Stärkung von Regionalbewusstsein, Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit in der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg beantragen


Leistungsbeschreibung

Das Land Niedersachsen gewährt Zuwendungen für Projekte im Gebiet der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg. Diese Förderung soll das Regionalbewusstsein, die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit in der Region unterstützen. Dabei handelt es sich um eine nicht rückzahlbare Anteilfinanzierung zur Projektförderung.  

Diese Projekte sollen durch eine intensive Zusammenarbeit zwischen regionaler Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und anderen gesellschaftlichen Bereichen zu regionaler Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit sowie einer Entwicklung der Region beitragen.

Empfänger dieser Förderung können

  • die Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg GmbH
  • deren Gesellschafter: die Vereine „Wirtschaft in der Metropolregion e.V.“, „Kommunen in der Metropolregion“, „Hochschulen und wissenschaftliche Einrichtungen in der Metropolregion e.V.“ und
  • Mitglieder der o.g. Gesellschafter sein.

Verfahrensablauf

  • Anträge sind vom Projektträger an das ArL LeineWeser zu richten
  • Anträge sind zum 15. September eines Jahres für das Folgejahr/die Folgejahre einzureichen (die Bewilligungsstelle kann weitere Antragsstichtage zulassen)
  • Die Bekanntmachung erfolgt über die Internetseite der Bewilligungsstelle

An wen muss ich mich wenden?

Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Leine-Weser in Hildesheim

Voraussetzungen

Gefördert werden Projekte,

  • Die sich über mindestens 50% des Gebietes der Metropolregion erstrecken,
  • Die mindestens 50% der Bevölkerung am Wohnort in der Metropolregion,
  • Die mindestens 50% der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten am Arbeitsort in der Metropolregion betreffen oder
  • Modellvorhaben mit besonderer Wirksamkeit für die Entwicklung der Metropolregion; dies ist dann der Fall, wenn erwartet wird, dass die Ergebnisse des Vorhabens sich auf ein größeres Gebiet, einen größeren Teil der Bevölkerung oder auf einen größeren Teil der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten der Metropolregion übertragen lassen.

Zuwendungsempfänger sind:

  • die Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg GmbH
  • deren Gesellschafter: die Vereine „Wirtschaft in der Metropolregion e.V.“, „Kommunen in der Metropolregion“, „Hochschulen und wissenschaftliche Einrichtungen in der Metropolregion e.V.“ und
  • Mitglieder der o.g. Gesellschafter

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausgefüllte Antragsvordrucke (Formulare werden vom ArL Leine-Weser bereitgestellt)

Welche Fristen muss ich beachten?

Anträge sind bis zum 15. September eines Jahres für das Folgejahr/die Folgejahre einzureichen. Die Bewilligungsstelle kann weitere Antragsstichtage zulassen.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.

Was sollte ich noch wissen?

  • eine Kombination mit anderen öffentlichen Mitteln ist möglich, sofern die genutzten Förderprogramme dies ebenfalls zulassen und andere Vorschriften, insbesondere EU-Beihilfevorschriften, dem nicht entgegenstehen

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung

Gebühren

  • Kostenfrei
    Es fallen keine Gebühren für die Antragstellung an.