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Dorfgemeinschafts- und Mehrgenerationenhäuser - Zuwendungen zur Sanierung

Leistungsbeschreibung

Im Bestreben der Stärkung dörflicher Begegnungsstätten und des gesamtgesellschaftlichen Zusammenlebens fördert der Landkreis Wolfenbüttel Baumaßnahmen an Dorfgemeinschafts- und Mehrgenerationenhäusern seiner kreisangehörigen Gemeinden.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist die Abteilung Haushalts- und Finanzwesen des Landkreises.

Verfahrensablauf

Nach Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen werden diese durch die zuständige Abteilung geprüft. Nach Maßnahmenbeginn werden zunächst 80 % der Förderung ausgezahlt, der Restbetrag wird nach Abschluss der Maßnahme und Prüfung der Mittelverwendung gezahlt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausgefülltes Antragsformular

Das zur Verfügung stehende Antragsformular führt alle weiteren notwendigen Nachweise mit auf: eine Kostenschätzung, ein Nutzungskonzept für das Objekt, sowie ein Finanzierungskonzept. Der Umfang sollte jeweils der Maßnahme angemessen sein. Sollten hierbei Unsicherheiten bestehen, steht die Fachabteilung gerne beratend zur Seite.

  • Verwendungsnachweis

Zum Nachweis der Mittelverwendung und damit der Auszahlung eines möglichen Restbetrags, ist eine vollständige Dokumentation der Einzahlungen und Auszahlungen zur Maßnahme erforderlich. Der Landkreis hat zum Zweck der Vereinfachung eine Handreichung erstellt, welche eine übersichtliche Darstellung und Strukturierung ermöglicht.

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Frist für eine Förderung im kommenden Haushaltsjahr ist der 31. August des laufenden Haushaltsjahres.

Rechtsgrundlage

Richtlinie über Zuwendungen zur Sanierung bestehender Dorfgemeinschafts- und Mehrgenerationenhäuser (aktuell gültige Fassung)

Anträge / Formulare

Es ist das vorgeschriebene Antragsformular zu verwenden. Es wird empfohlen die Mittelverwendung mit der Handreichung nachzuweisen.

Was sollte ich noch wissen?

Eine Förderung der Maßnahme gemäß der Richtlinie über Zuwendungen zur Sanierung bestehender Dorfgemeinschafts- und Mehrgenerationenhäuser und eine Förderung durch die Sportförderrichtlinie des Landkreises schließen sich aus.