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Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes: Anmeldung

Volltext

Die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK) gewährt Beschäftigten der Bauwirtschaft Beihilfen zur Rente aus der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung.

Wenn Sie Unternehmer in der Bauwirtschaft in den alten Bundesländern oder dem Westteil Berlins sind, besteht für Sie eine Mitgliedschafts- und Beitragspflicht und Sie müssen Ihr Unternehmen bei der ZVK anmelden . Außerdem müssen Sie monatlich die Lohndaten Ihrer Beschäftigten melden.

Die ZVK ist Teil der Sozialkassen der Bauwirtschaft (SOKA-BAU).

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK) bzw. an die SOKA-BAU.

Rechtsgrundlage(n)