Existenzgründung aus besonderer Lebenslage: fachliche Stellungnahme
Volltext
Werwährend einer Existenzgründung
- Leistungen zur Eingliederung nach § 16 SGB 2 bzw.
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 20 SGB 2
von der Bundesagentur für Arbeit erhalten möchte, benötigt eine fachliche Stellungnahme der zuständigen Stelle. In dieser werden die Aussichten des Gründungsvorhabens beurteilt.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Berufskammer der zukünftigen Betriebsstätte.
Erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Frist
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.