Nutzungsgenehmigung von Mineralwasserbrunnen: Erteilung
Volltext
Natürliches Mineralwasser darf nur aus Quellen gewonnen werden, für die eine Nutzungsgenehmigung erteilt wurde.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).
Erforderliche Unterlagen
Die Antragsunterlagen müssen die Forderungen gemäß § 5 Anlage 1 Verordnung über natürliches Mineralwasser, Quellwasser und Tafelwasser (Min/TafelWV) sowie der Anlage 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Anerkennung und Nutzungsgenehmigung von natürlichem Mineralwasser erfüllen.
Frist
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- Gebühr: Mindestens 390,00 EUR, höchstens 920,00 EUR. (Vorkasse: nein)