Sozialversicherung: Feststellung - Versicherungspflicht
Volltext
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Ihre Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung anzumelden.
Die Sozialversicherung gliedert sich in folgende Bereiche:
- die gesetzliche Rentenversicherung (GRV)
- die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
- die gesetzliche Unfallversicherung (GUV)
- die soziale Pflegeversicherung (SPV)
Manchmal bestehen jedoch Unsicherheiten über die Versicherungspflicht, z.B. wenn nicht klar ist, ob ein neu eingestellter Mitarbeiter den Status eines Arbeitnehmers (abhängig Beschäftigter) oder eines freien Mitarbeiters (selbstständig Tätiger) hat. In diesem Falle müssen Sie (und/oder Ihr Arbeitnehmer) die Durchführung eines Anfrageverfahrens beantragen.
Im Rahmen des Verfahrens wird für den Einzelfall geklärt, ob Versicherungspflicht besteht.
Sie können sich so unter Umständen vor erheblichen Beitragsnachforderungen in der Zukunft schützen.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Frist
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.