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Futtermittelunternehmen - Zulassung nach Art. 10 VO (EG) Nr. 183/2005

Volltext

Futtermittelbetriebe nach Artikel 10 der VO (EG) Nr. 183/2005 benötigen eine Zulassung der zuständigen Stelle.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Frist

Die Antragstellung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.

Rechtsgrundlage(n)