Sprungziele
© Pixabay
Inhalt

Dienstleistungen A-Z

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus. So werden die für Sie relevanten Informationen und Kontaktdaten angezeigt.

Kindertagesbetreuung

Formen der öffentlichen Kindertagesbetreuung sind

  • Kindertageseinrichtungen (Krippengruppen, Kindergartengruppen, Hortgruppen, altersübergreifende Gruppen)

  • Kindertagespflege (vorrangig für Kinder unter drei Jahren und schulpflichtige Kinder)

Kindertagesstätten sind Tageseinrichtungen, in denen sich Kinder aufhalten, die regelmäßig, mindestens aber 10 Stunden in der Woche betreut werden. Kindertagesstätten bieten eine gruppenbezogene Betreuungsform an.

Die Kindertagespflege ist eine personenbezogene Betreuungsform. Die Kinder werden einer geeigneten Tagespflegeperson in deren oder im Haushalt der Personensorgeberechtigten oder in anderen Räumen betreut.

An wen kann ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei Kindertagesstätten bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Beim Landkreis erhalten Interessierte Kontaktadressen der in Frage kommenden Tagespflegepersonen.

Über Anzahl der Betreuungseinrichtungen und Anzahl der Plätze sowie der Konzeptionen informieren die zuständigen Stellen.

Erforderliche Unterlagen

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern festgesetzt und können daher variieren.