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Futtermittelunternehmen - Registrierung nach Art. 5 VO (EG) Nr. 183/2005

Volltext

Alle Futtermittelunternehmen einschließlich Landwirte sind verpflichtet, sich bei der zuständigen Stelle registrieren zu lassen.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Zur Zeit wird keine Gebühr erhoben.

Frist

Es sind keine Fristen zu beachten.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Auf der Webseite des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit finden Sie das Registrierungsformular.