Futtermittelunternehmen - Registrierung nach Art. 5 VO (EG) Nr. 183/2005
Volltext
Alle Futtermittelunternehmen einschließlich Landwirte sind verpflichtet, sich bei der zuständigen Stelle registrieren zu lassen.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).
Erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Zur Zeit wird keine Gebühr erhoben.
Frist
Es sind keine Fristen zu beachten.
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Auf der Webseite des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit finden Sie das Registrierungsformular.