Durchführung von Schulzahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen
Volltext
Um Zahnschäden sowie Fehlstellungen von Zähnen bei Kindern frühzeitig festzustellen, bieten die gesetzlichen Krankenkassen die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe für Kindern und Jugendliche an. Ziel ist es,
- den Kindern ein Bewusstsein und Verantwortungsgefühl für die Gesundheit ihrer Zähne zu vermitteln
- die Mundhygiene zu verbessern
- Zahnerkrankungen zu erkennen und zu verhüten
- Eltern zu informieren und sie auf Wunsch zu beraten.
Die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe wird in Krippen, Kindergärten, Schulen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen durchgeführt.
Gruppenprophylaxe-Fachkräfte, sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes oder Paten-Zahnärztinnen und Zahnärzte sind dafür im Einsatz.
Es handelt sich hierbei um eine bevölkerungsmedizinische Maßnahme. Sie kann nicht als individuelle Leistung in Anspruch genommen werden.
Aufgaben
- Elternberatung 2- bis 3-jähriger Kinder (Information zur Gesunderhaltung des Gebisses, Angebot der Untersuchung der Kinder)
- Zahnärztliche Reihenuntersuchung der Kinder in Krippen, Kindergärten, und Schulen
- Erhebung des Zahnstatus bei Kindern
- Früherkennung von Zahn- und Kieferfehlstellungen
- Dokumentation und Statistik
- Erfassung von Kindern mit erhöhtem Kariesrisiko
- Fluoridierung der Zähne von untersuchten Kindern ab 6 Jahren
- Unterweisung zur Mundhygiene und zur zahngesunden Ernährung in Schulen und Kindergärten
- Zahnärztliche Beratungen und Begutachtungen
- Planung und Durchführung von Aktionstagen, Projekten und Seminaren
- Öffentlichkeitsarbeit
Kosten
Keine für Kinder, Jugendliche oder ihre Familien.
Rechtsgrundlage(n)
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten.