Kinderreisepass Verlängerung
Leistungsbeschreibung
Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres verlängert werden. Er ist in diesem Zusammenhang mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild,
- die Geburtsurkunde und ggf. die Namensänderungsurkunde (falls eine Namensänderung erfolgt ist, z.B. bei Namensschenkung, Adoption usw., bei ausländischen Urkunden bitte eine von einem beeidigten Übersetzer beglaubigte Übersetzung beifügen),
- ggfs. der alte Kinderreisepass/Reisepass oder Personalausweis
- Zustimmungserklärung der/des gesetzlichen Vertreter(s)/Sorgeberechtigten, sofern es mehrere Sorgeberechtigte/gesetzliche Vertreter gibt, die mit dem Antragsteller im gemeinsamen Haushalt gemeldet, aber nicht dabei sind (siehe Formulare),
- das Kind selbst ist auch mitzubringen.
- Der ausländische Reisepass muss zwingend vorgelegt werden. Sollte dieser eingezogen worden sein, lassen Sie sich bitte eine beglaubigte Kopie aushändigen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Änderung muss umgehend erfolgen.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Gebühren
- Gebühr: 6,00 Euro
Anträge / Formulare
- Einverständniserklärung zur Ausstellung von Dokumenten(PDF-Datei: PDF, 16 kB, nicht barrierefrei)
- Informationen zu Kinderreisepässen(PDF-Datei: PDF, 519 kB, 20.01.2023, nicht barrierefrei)