Sperrmüll Entsorgung durch Abholung
Volltext
Die Sammlung von Sperrmüll kann durch feste Sammeltermine oder Abholung auf Anforderung erfolgen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Wolfenbüttel (ALW).
Besuchen Sie die Internetseite des ALW für weitere Informationen.
Erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Frist
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle