Schulausflüge, Klassenfahrten und vergleichbare Fahrten von Kindertageseinrichtungen: Erstattung - von Kosten nach Bundeskindergeldgesetz
Volltext
Für Schulausflüge oder mehrtägige Klassenfahrten kommt in der Regel auf Sie als Eltern eine Kostenbeteiligung zu. Für Kinder, die Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) beziehen oder als zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder in wohngeldberechtigten Haushalten leben, besteht ein Anspruch auf eine entsprechende einmalige Leistung nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG).
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Frist
Es müssen keine Fristen beachtet werden.