Erschließungsbeiträge
Leistungsbeschreibung
Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst "erschlossen" werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen und/oder Wegen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.
Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag (nicht unter 5% der Baukosten) für diese Leistungen einplanen.
Wenn Sie mit einem Bauträger bauen bzw. ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.
Erschließungsbeiträge werden erhoben für den Erwerb und die Freilegung der Flächen, Herstellung der Erschließungsanlage einschließlich der Anlagen zu ihrer Entwässerung und Beleuchtung, beispielsweise Bau von Straßen und Wegen, Parkplätzen, Grünanlagen, Lärmschutzwällen etc. Die Eigentümer der von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke tragen 90% der Kosten für die erstmalige, endgültige Herstellung dieser Anlagen.
An wen muss ich mich wenden?
Nähere Informationen erteilt die für Ihren Bauplatz zuständige Gemeinde.
Anträge / Formulare
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Erteilung einer Einzugsermächtigung / SEPA-Lastschriftmandat
© Stadt Wolfenbüttel
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Merkblatt bei Verkauf von Grundbesitz
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Übernahmeerklärung Grundsteuer
Übernahmeerklärung Grundsteuer
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