Sprungziele
© Pixabay
Inhalt

Dienstleistungen A-Z

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus. So werden die für Sie relevanten Informationen und Kontaktdaten angezeigt.

Fachliche Stellungnahme der Kammer für Existenzgründung aus Arbeitslosigkeit: Abgabe

Volltext

Wenn Sie aus der Arbeitslosigkeit heraus, um diese zu beenden, eine selbständige, hauptberufliche Tätigkeit aufnehmen möchten (Existenzgründung), können Sie einen finanziellen Gründungszuschuss von der Bundesagentur für Arbeit erhalten.

Dazu benötigen Sie eine fachliche Stellungnahme der zuständigen Stelle. In dieser werden die Aussichten Ihres Gründungsvorhabens beurteilt.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Kammer, die für Ihren Beruf zuständig ist.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage(n)