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Militärischer Fluglärm: Meldung


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie sich von militärischem Fluglärm unberechtigterweise belästigt fühlen, können Sie sich mit Beschwerden und Fragen direkt an die Bundeswehr wenden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.