Prüfungsnummer für Deutschen Weinbrand: Erteilung
Volltext
Deutscher Weinbrand darf nur mit einer Amtlichen Prüfungsnummer in den Verkehr gebracht werden. Zur Erteilung der Prüfungsnummer muss der Weinbrand analytisch untersucht werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).
Erforderliche Unterlagen
Zur Analyse müssen mindestens 3 Flaschen des Weinbrands unentgeltlich beigefügt werden.
Frist
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- Gebühr: Mindestens 12,00 EUR, höchstens 2060,00 EUR. (Vorkasse: nein)