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Prüfungsnummer für Deutschen Weinbrand: Erteilung


Volltext

Deutscher Weinbrand darf nur mit einer Amtlichen Prüfungsnummer in den Verkehr gebracht werden. Zur Erteilung der Prüfungsnummer muss der Weinbrand analytisch untersucht werden.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).

Erforderliche Unterlagen

Zur Analyse müssen mindestens 3 Flaschen des Weinbrands unentgeltlich beigefügt werden.

Frist

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

  • Gebühr: Mindestens 12,00 EUR, höchstens 2060,00 EUR. (Vorkasse: nein)