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Bundesfreiwilligendienst Vereinbarung


Volltext

Wenn Sie sich mit der Einsatzstelle über Ihren Einsatz geeinigt haben, schließen Sie hier mit der zuständigen Stelle einen Vertrag ab. Ihre Einsatzstelle unterstützt Sie dabei.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Frist

Für Bewerbungen gibt es keine generellen Fristen. Einige Einsatzstellen und Träger können jedoch feste Fristen für Bewerbungen und Dienstantritte festgelegt haben.

Rechtsgrundlage(n)