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Fütterungsversuche zur Weiterentwicklung von Zusatzstoffen - Zulassung von Ausnahmen

Volltext

Wenn Sie zeitlich begrenzte wissenschaftliche Versuche zur Weiterentwicklung von Zusatzstoffen mit Fütterungsversuchen durchführen wollen, benötigen Sie für die Fütterungsversuche die Zulassung der zuständigen Stelle.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Voraussetzungen

  • Firmensitz in Niedersachsen

Erforderliche Unterlagen

  • Benennung des wissenschaftlichen Leiters des Versuches
  • Angaben zu
    • Versuchsfuttermittelhersteller
    • Versuchsbetrieb
    • Versuchsplan
    • Dauer und Zweck des Versuches
  • Benennung der Tierart

Frist

Es sind keine Fristen zu beachten.

Rechtsgrundlage(n)