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Herstellung bilanzierter Diäten: Genehmigung

Volltext

Bilanzierte Diäten dürfen nur mit einer Genehmigung durch die zuständige Stelle hergestellt werden.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz unbd Lebensmittelsicherheit (LAVES).

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Sachkunde des Antragstellers

Frist

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

  • Gebühr: Mindestens 12,00 EUR, höchstens 2060,00 EUR. (Vorkasse: nein)