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Bestrahlungsanlagen: Zulassung

Volltext

Einrichtungen zur Bestrahlung im Sinne der Lebensmittelbestrahlungsverordnung müssen zugelassen werden.

Voraussetzungen:

  • Die Bestrahlungsanlage muss den Anforderungen der empfohlenen internationalen Verfahrensleitsätze der Codex-Alimentarius-Kommission entsprechen.
  • Für die Anlage muss eine verantwortliche Person bestimmt werden.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Frist

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

  • Gebühr: Mindestens 12,00 EUR, höchstens 2060,00 EUR. (Vorkasse: nein)