Futtermittelrecht - Amtliche Bescheinigung
Volltext
Für den grenzüberschreitenden Handel mit Futtermitteln können, je nach Exportland, unterschiedliche Bescheinigungen notwendig sein (z.B. Free-Sale- Zertifikat, Export-Zertifikat, Amtliche Bescheinigung zur Zulassung, Registrierung).
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Erforderliche Unterlagen
- Angaben zum Produkt mit Deklaration
- Untersuchungszeugnis
- Angaben zu Herstellungsdatum und Menge
- Angaben zum Exportland und Exportdatum
Frist
Die Antragstellung muss vor dem geplanten Export des Produktes erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
- jeweilige Importbestimmungen der Empfängerstaaten (derzeit 203)