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Fahreignungsregister Eintragung


Die Straßenverkehrsabteilung des Landkreises Wolfenbüttel arbeitet seit dem 1. Februar 2021 ausschließlich mit Terminvergaben.

Bitte buchen Sie Ihren Termin online über die Terminvergabe

Volltext

Ab dem 01.05.2014 gelten folgende Regelungen für die Eintragung von Punkten:

  • 1 Punkt: Ordnungswidrigkeiten
  • 2 Punkte: grobe Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot sowie Straftaten
  • 3 Punkte: Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis

Punkte nach der bis zum 30.04.2014 gültigen Regelung werden wie folgt umgerechnet:

  • 0 Punkte  = 0 Punkte
  • 1-3 Punkte = 1 Punkt
  • 4-5 Punkte = 2 Punkte
  • 6-7 Punkte = 3 Punkte
  • 8-10 Punkte = 4 Punkte
  • 11-13 Punkte = 5 Punkte
  • 14-15 Punkte = 6 Punkte
  • 16-17 Punkte = 7 Punkte
  • 18 und mehr Punkte = 8 Punkte


Spezielle Hinweise für Wolfenbüttel:

Die Straßenverkehrsabteilung des Landkreises Wolfenbüttel arbeitet seit dem 1. Februar 2021 ausschließlich mit Terminvergaben.

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Verfahrensablauf

Das Verfahren richtet sich nach Ihrem Punktestand.

  • Beim Punktestand von 1 bis 3 erfolgt die Vormerkung ohne weitere Maßnahme.
  • Beim Punktestand von 4 bis 5 Punkte erfolgt die Ermahnung und eine Information über das Fahreignungs-Bewertungssystem.
  • Beim Punktestand von 6 bis 7 erfolgt eine Verwarnung.
  • Beim Punktestand von 8 Punkten erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).

Voraussetzungen

Die Eintragung erfolgt bei einem Verstoß nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Vergehen im Straßenverkehr werden in der Regel mit Punkten und Bußgeldern belegt. Punkte und Bußgelder sowie Maßnahmen wie Fahrverbote sind im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog geregelt.

Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Weitergehende Informationen erteilt das Kraftfahrtbundesamt (KBA):