Freiwilliger Wehrdienst Informationserteilung
Volltext
Die Wehrpflicht ist seit 01.07.2011 bis auf Weiteres ausgesetzt. An ihre Stelle tritt der freiwillige Wehrdienst (FWD).
Seit dem 01.07.2011 bietet die Bundeswehr interessierten jungen Frauen und Männern einen freiwilligen Dienst für die Dauer von bis zu 23 Monaten an.
Die ersten 6 Monate gelten als Probezeit.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei den regionalen Beratungsstellen der Bundeswehr.
Voraussetzungen
- Vollendung des 18. Lebensjahres
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen enthält die Broschüre »Freiwillig dienen - Ein Wegweiser für den freiwilligen Wehrdienst«.
Erforderliche Unterlagen
- Bewerbungsunterlagen für den freiwilligen Wehrdienst
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Frist
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.