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Berufsausbildung: Änderung des Ausbildungsvertrages


Volltext

Als Ausbildende/r in einem anerkannten Ausbildungsberuf müssen Sie wesentliche inhaltliche Änderung eines bestehenden Ausbildungsvertrages der zuständigen Kammer melden. Die Änderungen werden in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen.

Ansprechpunkt

An die fachlich und örtlich zuständige Kammer:

  • Industrie- und Handelskammer
  • Handwerkskammer
  • Steuerberaterkammer

Erforderliche Unterlagen

Für die Eintragung sind folgende Angaben zu machen:

  • Name, Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift des/der Auszubildenden,
  • Name und Anschrift der Ausbildungsstätte,
  • Ausbildungsberuf,
  • Datum des Beginns der Berufsausbildung,
  • Veränderungen des Vertragsinhalts unterzeichnet von den Vertragspartnern und gegebenenfalls den Erziehungsberechtigten.

Frist

Die Meldung muss unverzüglich nach der Änderung des Ausbildungsvertrages erfolgen.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Für Änderungen der Ausbildungsdauer siehe:
Berufsausbildung: Abkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit