Sprungziele
© Pixabay
Inhalt

Dienstleistungen A-Z

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus. So werden die für Sie relevanten Informationen und Kontaktdaten angezeigt.

Approbation als Psychotherapeutin/Psychotherapeut Erteilung


Volltext

Wer den Beruf als Psychotherapeutin/Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut in Deutschland ausüben möchte, bedarf einer gesonderten Berufsberechtigung: der Approbation oder der Berufserlaubnis. Die Approbation stellt die umfassendere Berufszulassung dar und wird von der zuständigen Stelle erteilt.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Zweckverband für Approbationserteilung (NiZzA).

Voraussetzungen

Die Approbation ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, die sich auf

  • den erfolgreichen Studienabschluss in Deutschland oder einen gleichwertigen Ausbildungsabschluss im Ausland,

  • die Staatsangehörigkeit sowie

  • die persönliche und gesundheitliche Eignung für die Ausübung des Berufes beziehen.

Erforderliche Unterlagen

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) ab Nr. 102 an.



Frist

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Hinweise (Besonderheiten)

Bewerbung im Ausland in einem Gesundheitsberuf:

Für die Ausübung des Beruf einer psychologischen Psychotherapeutin/eines psychologischen Psychotherapeuten oder  einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/eines Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Ausland wird in der Regel ein "Certificate of good standing" (künftig: Certificate of Current Professional Status) benötigt. Diese Bescheinigung wird durch die zuständige Stelle ausgestellt, sofern Sie in Ihrem Beruf zuletzt in Niedersachsen tätig waren.

Rechtsgrundlage(n)