Ausführungsgenehmigung für fliegende Bauten: Verlängerung
Volltext
Die Ausführungsgenehmigung für fliegende Bauten kann auf Antrag um längstens fünf Jahre verlängert werden. Die Verlängerung wird im Prüfbuch erteilt.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG - Genehmigungsstelle Fliegende Bauten.
Erforderliche Unterlagen
- Prüfbuch
- Mängelfreier Prüfbericht über die Anlage von einem Sachverständigen für fliegende Bauten
Kosten
- Nrn. 5.2 der Anlage 1 zur Baugebührenordnung (BauGO).) in Abhängigkeit vom Maß des Verwaltungsaufwandes sowie dem Wert des Gegenstandes
Abgabe: Mindestens 60,00 EUR, höchstens 540,00 EUR. (Vorkasse: nein)
Frist
Die Verlängerung der Ausführungsgenehmigung muss rechtzeitig vor Ablauf der Geltungsdauer beantragt werden.