Hunderegister Abmeldung wegen Verlust des Hundes
Volltext
Bei Verlust eines im Hunderegister gemeldeten Hundes ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen. Dies kann online oder per Formular erfolgen.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Zentralen Register nach § 16 NHundG, welches aufgrund Beleihung von der KSN Kommunales Systemhaus Niedersachsen GmbH geführt wird.
Erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Frist
Die Abmeldung hat innerhalb eines Monats nach Verlust des Hundes zu erfolgen.