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Herstellung diätetischer Lebensmittel mit einem Zusatz von Jodverbindungen: Genehmigung

Volltext

Diäteische Lebensmittel mit einem Zusatz von Jodverbindungen dürfen nur mit einer Genehmigung durch die zuständige Stelle hergestellt werden.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Sachkunde des Antragstellers

Frist

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

  • Gebühr: Mindestens 12,00 EUR, höchstens 2060,00 EUR. (Vorkasse: nein)