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Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Beratung


Volltext

Beratung zum Thema Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) erhalten Sie durch die zuständige Stelle.

Umfangreiche Informationen liefert Ihnen auch die Internetseite von ElsterOnline.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei dem für Sie zuständigen Finanzamt.

Erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Frist

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage(n)