Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Beratung für Großunternehmen
Volltext
Beratung zum Thema Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) erhalten Sie durch die zuständige Stelle. Die Besonderheiten bei Großunternehmen werden Ihnen näher erläutert.
Umfangreiche Informationen liefert Ihnen auch die Internetseite von ElsterOnline.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei dem für Sie zuständigen Finanzamt.
Erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Frist
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.