Tierveranstaltung-Genehmigung
Volltext
Alle Tierausstellungen und Tierveranstaltungen müssen mindestens vier Wochen vor Beginn gemeldet werden.
Regionale Veranstaltungen können vom Veterinäramt, überregionale Veranstaltungen vom LAVES nach dem Tierseuchenrecht mit Auflagen verbunden, beschränkt oder - wenn es die Seuchelage erfordert - verboten werden.
Gewerbliche Ausstellungen wie Börsen u. ä. benötigen zusätzlich eine tierschutzrechtliche Genehmigung.
Ansprechpunkt
- für regionale Veranstaltungen: Veterinäramt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt
- für überregionale Veranstaltungen: das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Erforderliche Unterlagen
- Nennung des Veranstalters
- Angabe des Veranstaltungsdatums und -ortes
- Angaben zu den Tieren und Tierarten
Frist
mindestens vier Wochen vor Beginn anmelden