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Tierische Nebenprodukte - Übertragung der Beseitigungspflicht (Tierkörperbeseitigung)

Volltext

Die gewerbsmäßige Beseitigung tierischer Nebenprodukte dürfen Sie als zugelassener Betrieb nur dann durchführen, wenn Ihnen die Beseitigungspflicht, die gesetzlich bei den kommunalen Körperschaften liegt, durch die zuständige Stelle übertragen wurde.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Kosten

Die Gebühren betragen 250,00 bis 1.000,00 Euro.

Frist

Es sind keine Fristen zu beachten.

Rechtsgrundlage(n)