Personen oder Stellen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen bei Hundebesitzern
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Die Abnahme von Sachkundeprüfungen darf nur durch dafür ermächtigte Personen und Stellen erfolgen.
Die Abnahme von Sachkundeprüfungen darf nur durch dafür ermächtigte Personen und Stellen erfolgen.