Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums Förderung
Volltext
Um
- die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft,
- eine nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Klimaschutz und
- eine ausgewogene räumliche Entwicklung der ländlichen Wirtschaft und Gemeinschaft einschließlich der Schaffung und des Erhalts von Arbeitsplätzen
zu sichern, gewährt die EU finanzielle Unterstützung im Förderzeitraum 2014 bis 2020 aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Voraussetzungen
- Siehe die veröffentlichten Förderrichtlinien
Erforderliche Unterlagen
Antragsformulare sind bei den zuständigen Stellen erhältlich.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Frist
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie scih bitte an die zuständige Stelle.
Eventuelle Antragsfristen werden von den zuständigen Stelle veröffentlicht.
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Alle Anträge/Formulare und sonstigen Schriftstücke müssen schriftlich gestellt und eingereicht werden. Nähere Informationen erteilen die für die betreffende Fördermaßnahme zuständige Stellen der nachstehenden Behörden:
Hinweise (Besonderheiten)
Mit einer Bewilligung eines Fördervorhabens wird grundsätzlich die ANBest-ELER für anwendbar erklärt. Abweichungen von der ANBest-ELER können individuell über den Zuwendungsbescheid verfügt werden, z. B. 25-jährige Zweckbindungsfristen in bestimmten Fördermaßnahmen des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz. Die ANBest-ELER kann über nachstehenden Link heruntergeladen werden: