Internationaler Artenschutz
Leistungsbeschreibung
Eine der Hauptursachen für den globalen Artenrückgang ist der Handel mit Tieren und Pflanzen sowie mit den daraus hergestellten Erzeugnissen. Um dieser Gefährdung entgegenzuwirken wurde 1973 das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (Cites) beschlossen. Das Abkommen kontrolliert den internationalen Handel mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten durch Dokumentations- und Genehmigungspflichten sowie Handelsbeschränkungen. Innerhalb der Europäischen Union wird das Abkommen durch die EG-Verordnung 338/97 umgesetzt. Ergänzend sind die Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes und der Bundesartenschutzverordnung.
Für den Vollzug der internationalen Artenschutzvorschriften ist auch die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Die Einhaltung nationaler und EG-rechtlicher Vorschriften wird von hier überwacht, nicht im legalen Besitz befindliche besonders geschützte Tiere und Pflanzen werden beschlagnahmt und eingezogen und Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren bei Verstößen eingeleitet.
Weitere Hinweise zum internationalen Artenschutz finden Sie unter nlwkn.niedersachsen.de