Fledermausschutz
Leistungsbeschreibung
Obwohl sie schon seit mehr als 60 Jahren unter vollem Schutz stehen, gelten alle 18 heimischen Fledermausarten nach der "Roten Liste" als gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht.
Die Ursache für den Bestandsrückgang dieser faszinierenden fliegenden Säugetiere liegt neben der Verringerung des Nahrungsangebotes vor allem im Verlust von Sommerquartieren (insbesondere ungestörten Wochenstuben) und störungsfreien, frostsicheren Winterquartieren.
Eine wichtige Schutzmaßnahme ist daher die Erhaltung bzw. Herrichtung solcher Fledermausquartiere sowie nachfolgend auch die Abwehr von Gefährdungen und Störungen jeder Art.
Für diese Tierarten besteht ein Tötungs- und Nachstellungsverbot. Um Probleme mit Fledermäusen vorzubeugen, hat der Landkreis Wolfenbüttel mit Herrn Passior einen kompetenten ehrenamtlichen Fledermausbeauftragten als Ansprechpartner für die Bevölkerung gewonnen. Da Herr Passior die Leistung in seiner Freizeit auch für fünf weitere Landkreise anbietet, kann es vorkommen, das Bürgerinnen und Bürger zeitverzögert Hilfe bekommen.
Herr Passior ist gern bereit, verletzte, kranke oder hilflose Fledermäuse aufzunehmen. Er ist unter der Telefonnummer 05069 8060999 oder per E-Mail passior@arcor.de zu erreichen. Der Kontakt zu Herrn Passior kann auch über die Untere Naturschutzbehörde hergestellt werden.