Registriernummer für die Teilnahme an landwirtschaftlichen Fördermaßnahmen Erteilung
Volltext
Jeder Antragsteller (landwirtschaftliche Betriebe, Privatpersonen, Kommunen, jur. Personen usw.) muss mindestens für die erste Antragstellung zur Teilnahme an Fördermaßnahmen im EGFL (Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft) - und ELER (Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) - Förderbereich über eine Registriernummer verfügen.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei den örtlich zuständigen Dienststellen der Agrarverwaltung (Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Ämter für regionale Landentwicklung, Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz).
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Zuteilung einer Registriernummer ist die Absicht zur Teilnahme an Fördermaßnahmen im EGFL (Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft) bzw. ELER (Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) und ein entsprechend vollständig ausgefüllter Antrag.
Erforderliche Unterlagen
- Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers
-
Nachweis der unternehmerischen Rechtsform, z.B.
- bei eingetragenen Unternehmen der Handelsregisterauszug
- bei einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Frist
Grundsätzlich müssen für die Beantragung der Registriernummer keine Fristen beachtet werden. Wichtig ist jedoch, dass für eine Antragstellung zur Teilnahme an Fördermaßnahmen die Registriernummer bereits vorliegen muss. Also ist die Bearbeitungsdauer zu beachten.
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung (EG) Nr. 1307/2013 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemein-samen Agrarpolitik
- Verordnung(EG) Nr. 1306/2013 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik
- Art. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2419/2001 vom 11.12.2001: Führung eines einheitlichen Systems zur Identifizierung der Betriebsinhaber
- Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1122/2009 vom 30.11.2009: individuelle Identifizierung aller Beihilfean-träge eines Betriebsinhabers
- Art. 4 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 vom 17.12.2013: Begriffsbestimmung eines Betriebsinha-bers
- Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1042/2007 vom 21.08.2007: Anwendung eines Systems, das jedem Antragsteller einen individuellen Code zuweist
- Art. 111 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 vom 17.12.2013: Veröffentlichung von Informationen über die Begünstigten
Formulare
Ein Papierformular ist bei der zuständigen Stelle zu erhalten oder online bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Bearbeitungsdauer
- 2 — 3 Woche(n)