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Kleinstunternehmen der Grundversorgung Förderung

Volltext

Die Maßnahme Kleinstunternehmen der Grundversorgung sichert die Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung und trägt zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum bei. Gleichzeitig stärkt sie die wirtschaftliche Entwicklung in ländlichen Räumen. Die Maßnahme wird landesweit angeboten. Gefördert werden neben Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und Folgeabschätzungen investive Vorhaben an Gebäuden und für Maschinen.

Gefördert werden können:

  • Analysen, Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, Folgeabschätzungen
  • Nah- und Grundversorgungseinrichtungen des täglichen Bedarfs (z. B. kleine Dienstleistungs- und Versorgungszentren mit Einzelhandel)
  • Förderung von Gebäuden und /oder Maschinen bei neuen Firmen,
  • Förderung von Gebäuden und /oder Maschinen bestehender Firmen zur Erweiterung des bestehenden Betriebszweigs
  • Förderung von Gebäuden und /oder Maschinen bestehender Firmen zur Erweiterung in neue Betriebszweige (Diversifizierung)
  • Dienstleistungen zur Mobilität.

Die Höhe der Förderung beträgt

  • einheitlich 35 % für alle Antragsteller.
  • Die Fördersätze können sich um 5 bzw. 10 Prozentpunkte erhöhen, wenn mit dem Vorhaben Ziele eines integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes oder eines Regionalentwicklungskonzeptes nach Leader umgesetzt werden.
  • Die Höchstförderung beträgt 200.000 Euro.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei den Ämtern für regionale Landesentwicklung.

Voraussetzungen

  • private Antragsteller
  • Das geplante Vorhaben liegt in einem Ort in Niedersachsen, der unter 10.000 Einwohner hat.
  • Unternehmen mit weniger als 10 Vollzeitarbeitskräfte und einem Jahresumsatz von maximal 2 Millionen Euro im Jahr.
  • Vorhandensein einer Registriernummer (zentrale Betriebsnummer)

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Frist

Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)