Allgemeiner Sozialer Dienst
Allgemeiner Sozialer Dienst
Leistungsbeschreibung
Der ASD der Abteilung Jugend- und Erziehungshilfe bietet Kindern, Jugendlichen und Familien eine Vielzahl von Leistungen, angefangen bei der Beratung in schwierigen familiären Lebenssituationen, über die Unterstützung bei Familien- und Jugendgerichtsverfahren, bis hin zur Vermittlung von Hilfe zur Erziehung nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz).
Eltern, Kinder und Jugendliche können sich kostenlos und vertraulich beraten lassen und über alle Leistungen der Jugend- und Erziehungshilfe bei den Mitarbeitern informieren. Alle Informationen werden vertraulich behandelt.
Welche Aufgaben hat der allgemeine Sozialdienst der Abteilung Jugend- und Erziehungshilfen des Landkreises Wolfenbüttel?
1. Beratung und Unterstützung bei:
- allgemeinen Erziehungsfragen
- persönlichen und sozialen Schwierigkeiten
- Familienkonflikten und Krisen
- Partnerschaftsproblemen, Trennung und Scheidung
- Umgangsregelungen
2. Vermittlung und Steuerung von Hilfen zur Erziehung:
Hilfe zur Erziehung ist eine im Kinder- und Jugendhilfegesetz verankerte Form der Unterstützung für Familien und kann in Anspruch genommen werden, wenn Eltern die Erziehung ihres Kindes nicht alleine bewältigen und dadurch die Entwicklung und das Wohl ihres Kindes gefährdet ist.
Die Eltern müssen einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung beim Jugendamt / Jugend- und Erziehungshilfe stellen. Es wird geprüft, ob und in welcher Form erzieherischer Bedarf im Einzelfall vorliegt und welche Hilfe zur Erziehung geeignet und notwendig ist.
Folgende Hilfen zur Erziehung gibt es unter anderem:
- Erziehungsberatung
- Erziehungsbeistandschaft / Betreuungshelfer
- Sozialpädagogische Familienhilfe
- Vollzeitpflege
- Heimerziehung / sonstige betreute Wohnformen
- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche