Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS)
Leistungsbeschreibung
Was ist die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS)?
Die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe des Jugendamtes. Sie wird immer dann tätig, wenn Jugendliche (14 bis 18 Jahre) oder Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) eine Straftat begangen haben.
Was macht die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS)?
Die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) berät und begleitet Jugendliche sowie deren Eltern und Heranwachsende während des gesamten Strafverfahrens, also vor, während und nach der Gerichtsverhandlung. Die Betroffenen werden über die formellen Abläufe und anstehende Fragen informiert und erhalten Unterstützung bei Problemen und Konflikten. Durch einen Bericht über den jungen Menschen bringt die Jugendgerichtshilfe die erzieherischen Aspekte in das Jugendstrafverfahren ein, um das Gericht zu unterstützen, individuell und damit besonders wirksam zu reagieren.
Was geschieht vor Gericht?
Die JuHiS, die an der Verhandlung teilnimmt, berichtet dem Gericht über die Persönlichkeit des jungen Menschen, seine Entwicklung, sein soziales Umfeld und insbesondere über seine strafrechtliche Verantwortlichkeit beziehungsweise soziale Reife. Im Anschluss macht sie einen Vorschlag bezüglich der zu ergreifenden erzieherischen Maßnahme (zum Beispiel Arbeitsstunden, Sozialer Trainingskurs, Betreuungsweisung, Anti-Gewalt-Training, Täter-Opfer-Ausgleich, Freizeitarrest).
Was macht die JuHiS nach der Gerichtsverhandlung?
Die Jugendgerichtshilfe betreut die Jugendlichen und Heranwachsenden auch nach der Gerichtsverhandlung. Sie hilft bei der Vermittlung geeigneter Einsatzstellen und überwacht die vom Jugendgericht erteilten Auflagen und Weisungen.
Wie entsteht der Kontakt zur JuHiS?
Die JuHiS wird von der Staatsanwaltschaft über ein Strafverfahren informiert und setzt sich dann mit den jungen Menschen, und bei unter 18-jährigen mit deren Eltern, in Verbindung.
Bei Bedarf können Jugendliche sowie deren Eltern und Heranwachsende von sich aus den Kontakt zur Jugendhilfe im Strafverfahren des Jugendamtes aufnehmen.
Die gesetzliche Grundlage der Arbeit der JuHiS
Die JuHiS arbeitet auf der gesetzlichen Grundlage
des Achten Buch Sozialgesetzbuches (SGB VIII)
- § 2 Abs. 3 Nr. 8 und § 52 Kinder-Jugendhilfegesetz
und
des Jugendgerichtsgesetztes
- § 38, § 50 und § 105 Jugendgerichtsgesetz