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Daten für Statistiken im Bergbau und Verarbeitenden Gewerbe übermitteln


Urheber

Volltext

Unternehmen im Bergbau und Verarbeitenden Gewerbe sind zur Übermittlung statistischer Daten im Rahmen gesetzlicher Berichtspflichten verpflichtet . In den einzelnen Statistiken müssen u.a. Angaben zu Umsatz, Beschäftigten, Entgelten, Arbeitsstunden, zur Auftragslage sowie zu Investitionen gemacht werden.

Ansprechpunkt

Landesamt für Statistik Niedersachsen

Zuständige Stelle

Landesamt für Statistik Niedersachsen

Voraussetzungen

Meldepflichtig sind produzierende Betriebe des Bergbaus und des Verarbeitenden Gewerbes. Welche Betriebe einbezogen werden, richtet sich nach festgelegten Abschneidegrenzen.

Erforderliche Unterlagen

Die Daten können Sie über ein Online-Formular eingeben oder über ein Softwaremodul mit eStatistik.Core übermitteln

Kosten

  • Abgabe: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Frist

Die Fristen werden vom Landesamt für Statistik Niedersachsen festgelegt und sind je nach Erhebung unterschiedlich.

Bearbeitungsdauer

Die von Ihnen übermittelten Daten werden vom Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) zeitnah geprüft. Sollte es Rückfragen geben, wird sich das LSN mit Ihnen in Verbindung setzen.

Verfahrensablauf

Sie erhalten ein offizielles Schreiben vom LSN, in dem die betreffende Statistik genannt wird sowie die Frist zur Datenübermittlung. Ihre Daten können Sie über ein Online-Verfahren übermitteln.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Gegen den Heranziehungsbescheid kann Klage erhoben werden.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 29.09.2025
Fachlich freigegeben durch:

Landesamt für Statistik Niedersachsen