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amtliche Anerkennung einer Versuchseinrichtung für Pflanzenschutzmittel


Leistungsbeschreibung

Eine Versuchseinrichtung ist eine amtliche oder amtlich anerkannte Einrichtung mit organisatorisch selbständiger, eigener sachlicher und personeller Ausstattung zum Zweck der Durchführung von Versuchen zur Ermittlung der Wirksamkeit von Pflanzenschutzmitteln. Versuchseinrichtungen, die von einem privaten oder öffentlichen Träger betrieben oder eingerichtet werden, können auf Antrag amtlich anerkannt werden.

Verfahrensablauf

  • Schriftliche Antragstellung (nicht formgebunden) unter Beifügung aller Unterlagen, die die Erfüllung der Voraussetzungen belegen
  • Inspektion der Versuchseinrichtung  einschließlich Protokollierung
  • Ggf. Erteilung von Auflagen und / oder Nachforderung von Unterlagen
  • Wenn nachweislich alle Voraussetzungen erfüllt sind erfolgt die Ausstellung der formalisierten Anerkennungsurkunde, die für eine Dauer von fünf Jahren gültig ist.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

Voraussetzungen

Die Anerkennung wird erteilt, wenn

1. ein ständiger Versuchsleiter beschäftigt ist, der über ein abgeschlossenes Hoch- oder Fachhochschulstudium im Bereich der Agrar-, Gartenbau- oder Forstwissenschaft oder vergleichbarer Wissenschaften verfügt und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in der Durchführung entsprechender Versuche hat,

2. ein geeigneter Stellvertreter für den Versuchsleiter benannt ist,

3. eine ausreichende Anzahl qualifizierter Mitarbeiter beschäftigt ist,

4. für eine ordnungsgemäße Versuchsdurchführung geeignete

a) Räumlichkeiten in ausreichender Anzahl,

b) Labor- und Freilandausrüstungen,

c) Versuchsflächen in ausreichendem Umfang und

d) soweit erforderlich, Gewächshäuser und Klimakammern

zur Verfügung stehen,

5. die zu verwendenden Prüfrichtlinien dem Personal bekannt sind und zur Verfügung stehen,

6. eine Liste der laufenden und abgeschlossenen Versuche für Zulassungszwecke geführt wird und

7. alle im Rahmen der Versuchsdurchführung erfolgten Aufzeichnungen aufbewahrt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der Antrag auf amtliche Anerkennung ist schriftlich  zu stellen. Das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Anerkennung ist durch Beifügen geeigneter Unterlagen nachzuweisen.

Welche Gebühren fallen an?

Gebührenordnung des Landes Niedersachsen:


1) Gebührenziffer 310000 
a) „Anerkennung als amtlich anerkannte Versuchseinrichtung nach § 8 Abs. 6 Pflanzenschutzmittelverordnung“ (500,00€)
b) Besichtigung einer Versuchseinrichtung, je ¼ Stunde  (16,25€)

2) Gebührenziffer 100000: 
a) Wegstreckenentschädigung je km (0,40€) 
 

Welche Fristen muss ich beachten?

Rechtzeitige Antragstellung ist notwendig vor Beginn von Versuchen, die eine amtliche Anerkennung bzw. eine Zertifizierung der Versuchseinrichtung nach Guter Experimenteller Praxis (GEP) erforderlich machen.

Bearbeitungsdauer

Ca. 2 bis 3 Monate

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

  • Antrag ist nicht formgebunden
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen notwendig: nein

Was sollte ich noch wissen?

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg, Abteilung 3

Siehe auch

  • Versuchseinrichtung für Pflanzenschutzmittel

Fachlich freigegeben am

01.09.2020