Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis beantragen
Sondernutzung
Öffentliche Straßen können Sie anders nutzen, als nur für den Verkehr. Sie benötigen dafür in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis. Erlaubnisse werden zeitlich oder widerruflich erteilt. Sie werden mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Beispiele für eine Sondernutzung sind:
- wirtschaftliche oder gewerbliche Betätigungen (z.B. der Verkauf von Waren aller Art auf einem Fußgängerweg)
- Benutzung des Luftraums über der Straße (z.B. durch eine Werbeanlage oder einen Warenautomaten)
- Benutzung einer privaten Zufahrt oder eines privaten Zugangs von der Straße zu einem privaten Grundstück außerhalb der Ortsdurchfahrt
Gestattungsverträge
Wenn Sie die Straße ohne Einfluss auf den Verkehr nutzen wollen, ist dies eine "sonstige Nutzung" , z.B. die Nutzung des Randstreifens oder der Straßenböschung für die Verlegung von Kabeln, Rohren, bzw. die Verlegung von Ent- oder Versorgungsleitungen wie Telefon, Strom, Gas, Wasser, Abwasser. Die sonstige Nutzung richtet sich nach dem Bürgerlichen Recht , hier ist der Abschluss eines Gestattungsvertrages, bzw. Nutzungsvertrages erforderlich.
Zuständigkeit
Für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis oder eines Gestattungsvertrages ist die Straßenbaubehörde des jeweiligen Straßenbaulastträgers zuständig.
- bei Bundesautobahnen, Bundes- und Landesstraßen: die Niedersächsische Behörde für Straßenbau und Verkehr (NLStbV)
- bei Kreisstraßen: der Landkreis Wolfenbüttel, Tiefbaubetrieb,
- bei Gemeindestraßen, Gehwegen und Parkflächen innerhalb der Ortsdurchfahrten: die Gemeinde
Einzureichende Unterlagen für die Beantragung einer Zufahrt
Um die Neuanlage, Änderung oder Nutzungsänderung einer Zufahrt zur Kreisstraße außerhalb der Ortsdurchfahrt zu beantragen, reichen sie bitte folgende Unterlagen ein:
- formloser Antrag mit Beschreibung des Vorhabens und Angabe eines Ansprechpartners
- Übersichtsplan
- Lageplan im Maßstab 1:500 oder größer mit Angaben zur Breite der Zufahrt, eventuell Fotos und Skizzen
- Querschnitt, falls ein Graben zu überbrücken ist
Hinweis: Straßenseitengräben sind Gewässer III. Ordnung. Für eine Querung oder den Bau eines Durchlasses ist die Untere Wasserbehörde zu kontaktieren.
Einzureichende Unterlagen für die Verlegung von Leitungen
Um eine Leitungsverlegung im Bereich einer Kreisstraße zu beantragen, reichen sie bitte folgende Unterlagen ein:
- formloser Antrag mit Beschreibung des Vorhabens (Leitungsart, offene/geschlossene Bauweise, Verlegeverfahren, Tiefe) und Angabe eines Ansprechpartners
- Übersichtsplan
- Lageplan im Maßstab 1:500 oder größer, möglichst mit Stationierungs- oder Kilometerangaben, eventuell Fotos, Luftbilder und Skizzen
- Querschnitt, falls ein Graben zu überbrücken ist oder die Fahrbahn betroffen ist
Hinweis: Straßenseitengräben sind Gewässer III. Ordnung. Für eine Querung oder den Bau eines Durchlasses ist die Untere Wasserbehörde des Landkreises Wolfenbüttel zu kontaktieren.
Kosten und Gebühren
Sondernutzungen und Gestattungen sind verwaltungskosten- und gebührenpflichtig.
Die Gebühren richten sich nach den Satzungen für Sondernutzungen und sonstigen Nutzungen des Landkreises Wolfenbüttel und bestimmen sich bei Zufahrten nach Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße, der Verkehrsbedeutung der Straße und nach dem wirtschaftlichen Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin.