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Beihilfen für Probenahmen und Untersuchungen bei Rindern, Pferden, Schafen, Ziegen, Schweinen und Geflügel beantragen

Volltext

Die Niedersächsische Tierseuchenkasse übernimmt Kosten für bestimmte Entnahmen und Untersuchungen von Proben bei Rindern, Pferden, Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel zur Untersuchung auf staatlich bekämpfte Tierseuchen.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf die Beihilfe für Probenahme und Untersuchung stellen Sie auf dem Untersuchungsantrag, den Sie oder die probenehmende Tierarztpraxis über die HiTier-Datenbank generiert.

  • Auf diesem Untersuchungsantrag können Sie die Leistung der Tierseuchenkasse beantragen.
  • Dabei treten Sie die Ansprüche auf die Leistung an den Tierarzt bzw. die Tierärztin für die Probenahme und an das jeweilige Untersuchungslabor für die Untersuchung ab.
  • Der Untersuchungsantrag wird mit den Angaben im Labor in der EDV erfasst und die Daten über die durchgeführten Leistungen nach Abschluss der Untersuchung der Tierseuchenkasse elektronisch zugeleitet.
  • Bei der Tierseuchenkasse wird in einem zweistufigen Verfahren ermittelt, ob ein Anspruch auf die Leistungen besteht und wenn ja, wie hoch die Leistung ist.
  • Anschließend wird das Geld für die Probenahme an die Tierarztpraxis und für die Untersuchung an das entsprechende Labor ausgezahlt
  • Sie erhalten darüber einen Bescheid.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen bei der Niedersächsischen Tierseuchenkasse.

Voraussetzungen

Einen Anspruch auf Leistungen der Tierseuchenkasse haben Sie nur dann, wenn Sie der Niedersächsischen Tierseuchenkasse Ihre Tiere zum Stichtag 3.1. eines jeden Jahres gemeldet und die daraus ermittelten Beiträge fristgerecht und vollständig bezahlt haben. Außerdem muss es sich um eine Untersuchung auf eine staatlich bekämpfte und somit anzeigepflichtige Tierseuche oder meldepflichtige Tierkrankheit handeln. Zudem muss in manchen Fällen ein Vorstandsbeschluss für die Übernahme der Kosten vorliegen.

Erforderliche Unterlagen

Untersuchungsantrag aus HiTier

Frist

keine

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage

Hinweise (Besonderheiten)

Bearbeitungsdauer

  • 4 Woche(n)
    • Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Vollständigkeit der Unterlagen und der Frage, ob die Tierhalterin oder der Tierhalter die tierseuchenrechtlichen Vorschriften eingehalten hat. Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt maximal 1 Jahr.

Kosten

  • Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)