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Sondernutzung

Die Nutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus ist Sondernutzung.

Gemeingebrauch? Sondernutzung?

Der Gebrauch der Straße ist jedermann zum Verkehr gestattet (Gemeingebrauch). Im Rahmen des Gemeingebrauchs hat der fließende Verkehr den Vorrang vor dem ruhenden Verkehr.

Kein Gemeingebrauch liegt vor, wenn jemand die Straße nicht vorwiegend zum Verkehr, sondern zu anderen Zwecken benutzt.

Die Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch hinaus ist Sondernutzung. Sie bedarf der Erlaubnis des Straßenbaulastträgers. Beispiele für Sondernutzungen sind z.B.  Zufahrten außerhalb der Ortsdurchfahrten, Aufstellung von Masten oder Schilder.

Auch Versorgungsträger benötigen für den Bau von Ver-und Entsorgungsleitungen eine Gestattung des Straßenbaulastträgers.

Bitte wenden Sie sich bei Kreisstraßen an den Tiefbaubetrieb des Landkreises Wolfenbüttel .

Weitere Informationen an wen Sie sich wenden können, erhalten Sie hier.