Zuständigkeit
Für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis oder eines Gestattungsvertrages ist die Straßenbaubehörde des jeweiligen Straßenbaulastträgers zuständig.
- bei Bundesautobahnen, Bundes- und Landesstraßen: die Niedersächsische Behörde für Straßenbau und Verkehr (NLStbV)
- bei Kreisstraßen: der Landkreis Wolfenbüttel, Tiefbaubetrieb,
- bei Gemeindestraßen, Gehwegen und Parkflächen innerhalb der Ortsdurchfahrten: die Gemeinde