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Zuständigkeit

Für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis oder eines Gestattungsvertrages ist die Straßenbaubehörde des jeweiligen Straßenbaulastträgers zuständig.

  • bei Bundesautobahnen, Bundes- und Landesstraßen: die Niedersächsische Behörde für Straßenbau und Verkehr (NLStbV)
  • bei Kreisstraßen: der Landkreis Wolfenbüttel, Tiefbaubetrieb,
  • bei Gemeindestraßen, Gehwegen und Parkflächen innerhalb der Ortsdurchfahrten: die Gemeinde