Kosten und Gebühren
Sondernutzungen und Gestattungen sind verwaltungskosten- und gebührenpflichtig.
Die Gebühren richten sich nach den Satzungen für Sondernutzungen und sonstigen Nutzungen des Landkreises Wolfenbüttel und bestimmen sich bei Zufahrten nach Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße, der Verkehrsbedeutung der Straße und nach dem wirtschaftlichen Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin.