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Datum: 23.11.2017

Allgemeinverfügung zum Schutz gegen Faulbrut aufgehoben

Mai 2017: An einem Bienenstand in der Samtgemeinde Elm-Asse wurde die Amerikanische Faulbrut amtlich festgestellt. Bei dieser Bienenkrankheit befallen Bakterien die Brut der Bienenvölker und können zum Tod der betroffenen Völker führen. Für Imker bedeutet dies einen erheblichen wirtschaftlichen Verlust. Für den Menschen ist diese Bienenkrankheit ungefährlich. Honig dieser Bienen kann bedenkenlos gegessen werden. Als Schutzmaßnahme für die Bienenvölker hat der Landkreis Wolfenbüttel einen Sperrbezirk eingerichtet. Bienenhalter müssen jetzt besondere Maßnahmen ergreifen.

Was müssen Imker jetzt beachten?

Standorte und Anzahl der Bienenvölker müssen, soweit noch nicht erfolgt, an die Abteilung Verbraucherschutz und Veterinärangelegenheiten gemeldet werden. Alle Bienenvölker sind auf die Amerikanische Faulbrut zu untersuchen. Diese Untersuchung ist frühestens zwei, spätestens neun Monate nach der Tötung oder Behandlung der an der Seuche erkrankten Bienenvölker des verseuchten Bienenstandes zu wiederholen.

Bienenvölker dürfen nicht aus dem Sperrbezirk entfernt oder hineingebracht werden. Das gilt auch für lebende oder tote Bienen, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften.

Wachs, Waben, Wabenteile und Wabenabfälle dürfen an wachsverarbeitende Betriebe, die über die erforderliche Einrichtung zur Entseuchung des Wachses verfügen, unter der Kennzeichnung "Seuchenwachs" abgegeben werden. Auch darf Honig aus dem Sperrbezirk gebracht werden, der nicht an Bienen verfüttert wird.

Wo ist der Sperrbezirk eingerichtet?

Der Sperrbezirk befindet sich in der Samtgemeinde Elm-Asse. Mehrere Gemeinden sind von der Sperrbezirks-Regelung betroffen. Im Norden beginnt der Bezirk am südlichen Ortsrand von Sem-menstedt und verläuft dann bis unterhalb von Uehrde bis unterhalb des Dorfes Barnstorf. Nach Süden verläuft der Bezirk entlang der Landkreisgrenze zu Helmstedt und trifft auf die Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt. Am südlichen Rand des Sperrbezirks verläuft er in Richtung Hedeper nach Westen. Von Hedeper verläuft er schließlich wieder nach Norden in Richtung Semmenstedt.

Die Bekanntmachung wurde am 15. Mai 2017 veröffentlicht und ist im Amtsblatt Nr. 20 vom 18. Mai 2017 nachzulesen.

Aktueller Nachtrag 23. November 2017:

Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zur Aufhebung der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut der Bienen (AFB) vom 15.05.2017

Die Amerikanische Fraulbrut der Bienen im Landkreis Wolfenbüttel ist erloschen.

Aufgrund des § 24 Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz; TierSG), des § 12 Bienenseuchenverordnung und des § 1 der Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiete des Tierseuchenrechts wird folgende Tierseuchenverfügung erlassen:

1. Die Sperrbezirksanordnung vom 15.05.2017 wird gemäß § 12 der Bienenseuchenverordnung aufgehoben.

2. Die Verfügung gilt ab dem Tag nach der Bekanntgabe.

Die Bekanntmachung wurde am 15. November 2017 veröffentlicht und ist im Amtsblatt Nr. 49 vom 23. November 2017 nachzulesen.

  1. Abteilung 322 Verbraucherschutz- und Veterinärangelegenheiten

    Landkreis Wolfenbüttel

    Dietrich-Bonhoeffer-Straße 8
    38300 Wolfenbüttel