Erstattungen können bis zum 31.10. eines jeden Jahres für das abgelaufene Schuljahr beim Landkreis Wolfenbüttel, Referat Schule und Sport, geltend gemacht werden (Ausschlussfrist). Maßgeblich ist das Datum des Antragseingangs beim Landkreis Wolfenbüttel. Anträge, die nach dem 31.10. beim Landkreis Wolfenbüttel eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.
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